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Klassische Massage

Krankenkassenanerkennung

Um als Masseurin oder Masseur seine Dienstleistung über die Krankenkassen-Zusatzversicherung abrechnen zu können, bietet sich die Registrierung bei der ASCA oder dem EMR (AlternativMedizinisches Register)an. Dort werden zur Zeit 150 Stunden methodenspezifischer Unterricht (hier also Klassische Massage), sowie 150 Stunden Schulmedizinische Lerninhalte gefordert.

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